| Notater |
- Protokolle der Verordneten in christlichen Religions Sachen und des Pfarrkirchen Pflegeamtes der Reichsstadt Ulm, auch Ratsentscheid an Pfarrkirchen Plegeamt bez?uglich Mag. Wolfgang Glockengiesser:
15.08.1625:
Mag. Wolfgang Glockengiesser hat bei den Herren Religionsverordneten h?ochstes und gr?ostes Mi?fallen erregt wegen abermaligen ?Argernisses bei seinen Predigth?orern, bes. aber gegen?uber den Papisten in der Nachbarschaft: Am Tage Jacobi Apostoli (25.07) wie am folgenden Sontag (31.07) hat er nach einer Auseinandersetzung mit seiner Frau nicht gepredigt, ist vielmehr weinselig nach Riedheim und anderen Orten gezogen, hat dort den Pfarrer gest?ort, w?ahrend der Pfarrer von H?orvelsingen beide Male f?ur ihn gepredigt hat.
Bei schon 5 Verwarnungen wegen der H?andel mit seinem Weibe, Fessens und Saufens, auch bei Androhung der Beurlaubung vom Dienst hat er jeweils zwar um Verzeihung gebeten, aber dann doch alles Mahnen in den Wind geschlagen: Weiter sind die Predigten schlecht mangels Sorgfalt bei der Vorbereitung, weiter trinkt er und streitet mit seiner Frau, ja trinkt mit den Pfaffen von Elchingen, wozu sein Weib singe. Das k?onnen beide ?mter nicht l?anger dulden: Da keine Besserung mehr durch Mahnen und Strafen zu erhoffen ist, wird Glockengie?er jetzt mit einem Verweise vom Kirchendienst beurlaubt und mu? auf Michaelis (29.09) wegziehen, w?ahrend die benachbarten Pfarrer ihn vertreten. Im Falle eines Abschieds wird er unter Hinweis auf seinen Unflei? im Amt wie sein ?Arger erregendes Leben ein schlechtes Zeugnis erhalten.
26.08.1615:
Mag. Glockengie?er bittet m?undlich dem?utig um nochmalige Begnadigung, man m?oge es doch noch einmal mit ihm versuchen.
09.09.1615:
Schriftliche Mitteilung an Mag. Glockengie?er, man m?usse bei der ausgesprochenen Beurlaubung bleiben, werde aber die erw?unschte Verzetzung erw?agen.
13.09.1615:
Nach flehentlicher Bitte um Begnagigung, nach F?ursprache seiner Frau und Kinder, von Bruder und Befreundeten soll ein letzter Versuch gewagt werden: Der Diaconus zu Leipheim wird Pfarrer zu Albeck, Glockengie?er zieht als Diaconus nach Leipheim mit der Auflage, unter Dienstaufsicht des Pfarrers Kaspar Seitz zu schreiben und, testiert vom Pfarrer, viertelj?ahrlich dem Kirchenplegamt in Ulm zu schicken, sich in vita et moribus untadelig zu verhalten, insbes. Trinken und Disputieren mit Papisten in der Nachbarschaft zu unterlassen.
20.09.1615:
Mag. Glockengie?er, gewesener Pfarrer zu Albeck, hat bei seiner Bitte um Begnadigung und Versetzung das geforderte h?ochste Versprechen des schuldigen Wohlverhaltens in Lehre und Leben angenommen.
27.09.1615:
Der Entscheid beider Amter (der Verordneten in christlicher Religionssachen und des Kirchenpflegeamtes) ist Mag. Glockengie?er vorgelesen mit der nochmaligen ausdr?ucklichen Verpflichtung, wegen der kritischen H?orer in Leipheim seine Predigten flei?iger zu studieren, bei der Auslegung des Textes zu Bleiben ohne H?orer anzugreifen; solten aber Trunk und Unvesen weitergehen, m?usse er mit baldiger neuer Beurlaubung rechnen.
Entsprechendes Schreiben an die V?ogte zu Albeck und Leipheim.
29.09.1625:
Mag. Joh. Jacob Wagner, Diaconus zu Leipheim, wird als Pfarrer nach Albeck versetzt, Mag. Wolfgang Glockengie?er verspricht, sich in Lehre und Leben so zu verhalten, da? keine Klage mehr gef?urth werde, und dankt f?ur die Versetzung nach Leipheim. Beide sollen sich ?uber denTermin des Tausches einigen.
13.10.1625:
Die vorgelegten Tauf- und Traub?ucher (wohl von Albeck) werden zur?uckgeschickt mit der Auflage an Diaconus Glockengie?er, er m?oge sie in Leipheim mit gr?o?erem Flei?e F?uhren oder sie vom Pfarrer oder Schulmeister f?uhren lassen.
27.10.1625:
Im neu erbauten Pfarrhause zu Albeck fehlen 6 Schl?ussel; bei Mag. Glockengie?er, Helfer zu Leiphaim, ist schriftlich nach deren Verbleib zu fragen, ggfs. sind neue anzufertigen.
1.1626:
Anla?lich R?uckgabe der gehaltenen Predigten wird Helfer Glockengie?er erneut ermahnt, diese sorgf?altiger vorzubereiten, auszuarbeiten und mit untadeligen Gesten vorzutragen, und solle er die versprochene ?Anderung in Lehre und Leben sp?urbar erkennen lassen.
02.06.1626:
Erneutes schriftliches Versprechen der ?Anderung und Besserung bis Michaelis (29.09) beruth auf sich.
29.08.1626:
Mag. Glockengie?er m?ochte wegen der hohen Umzugkosten nach Liebheim und der teuren Zeit Geld aufnehmen.
31.08.1626:
Mag. Glockengie?er nimt 100 fl. auf mit dem Versprechen der viertelj?ahrlich f?alligen Zinszahlung an seinen Freund Hildebrand Dorn, der dagegen seinen Acker verschreibt und durch Gehaltsabzug sein Kapital zur?uckerhalten zoll; Ausfertigung des Schuldbriefes durch den Stadtschreiber.
07.12.1626:
Mag.Glockengie?er stimmt Gehaltsabzug und Zinszahlung zu er hat Getreide nicht abgezahlt; solldies auf Pfingsten und Michaelis tun.
14.12.1626
Die von Mag. Glockengie?er auf Michaelis vorgelegten Predigten sind durch Mag. Ludwig Bischof zensiert: Sie sind ohne Gedankenf?uhrung und ohne ?ublichen Aufbau schlecht geschrieben; Verweis und Weitergabe an die Herren Verordneten in Religionssachen.
19.12.1626:
Best?atigung der Kritik Mag. Ludwig Bischofs; darum ernstlicher Verweis an Helfer Glockengie?er ?uber dem Leipheimer Pfarrer.
Glockengie?er hat seine Frau mit Rutenschl?ager aus dem Haus getrieben.
28.12.1626:
Schriftlicher Bericht des Leipheimer Pfarrers Kaspar Seitz ?uber Glockengie?ers Lehr und Leben; soll beiden ?Amtern zugestellt werden.
06.02.1627:
Pfarrer Seitz soll erneut ?uber Helfer Glockengie?er berichten, weil dieser sich noch nicht ge?andert habe; ggfs. Local-Visitation vorgesehen.
30.04.1627:
Erneutes Schreiben an Pharrer Seitz zur weiteren Beaufsichtigung seines Helfers Glockengie?er; ggfs. Bericht an beide ?Amter.
29.05.1627:
Klageschrift von Vogt und Pfarrer zu Leipheim ?uber Mag. Glockengie?er anhaltend ?argerliches Leben: Der habe k?urzlich einen verr?uckten Tag gehabt, beim Teufel geschworen unter Anrufung der Hl. Dreifaltigkeit, da? er die Kanzel nicht mehr betreten und nicht mehr an die Seite seiner wohl ehebr?uchigen Frau kommen werde; zeche viel mit Papisten, sei so zu Bubesheim und Echlishausen ausgelacht worden, schlage seine Frau, halte aus Trunksucht und Zorn keine Predigt, hatte schon sein B?undel Gepacht, um nach G?unzburg zu gehen.
Schriftliche Weisung an Vogt und Pharrer: Glockengie?er d?urfe die Kanzel nicht mehr betreten und m?usse Leipheim innerhalb Monatstfrist verlassen.
18.06.1627:
Ratsentscheid an Pfarrkirchenplegeamt::
"M: Wolfgang Mag. Glockengie?ers Geve?nen Helfers zu Leipheim Eheweib, solle wegen begangenen Ehebruchs mit dem Pfaffen von Bubi?heim, den Stand vor dem Ministro Allhie Inn der Pfarrkyrchen thun, Decretum Mirwochs den 18. Junij anno 1627./."
03.09.1627:
Glockengie?er hat um seiner Kinder willen um Schuldennachla? gebeten.
27.06.1628:
Aus Augsburg kommt das Ger?ucht nach Ulm Glockengie?er sei dort gewesen und habe von den Kapuzinern 30 Thaler f?ur ?offentliche Revocation genommen, die aber nicht geschenen sei; dem Ger?ucht soll nachgegangen werden.
25.09.1629:
Glockengie?er bittet, in M?ahringen, Lehr und Jungingen predigen zu d?urfen, was aus bekanten Gr?unden abgelehnt werden mu?.
24.11.1630:
Glockengie?er bittet untert?anig um irgendeinen Kirchendienst und Leihgabe von 20 fl., die er in 1 Jahr zur?uckzahlen wolle, was abgelehnt werden mu?.
- V?rker:
De Institutione, Pr?terione, et Liberorum. Theses ex jure cuiili collect?. (Pr?fide Georgio Cleminio I.V. Doctore, & Professore. - Respondente ver?o VVolfgango Gloggengiessero) (Latin) udgivet 1595.
Resp. Dissertatio sistens casum menstrui fluxus anomali animique pathematibus perturbati. Pr?s. M. Alberti (udgivet 1741)
Christliche Leichpredigt. - Bey dem Begrebnis - M. Ludovici Hunii, Superintendenten und Professorn zu Wittenberg. - VVolfgangus Gloggengiesserus, Ulmensis S. (Tysk/Latin) udgivet 1596.
|